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Dec 10, 2025 Buchhaltung & Gehaltsabrechnung

Lohnabrechnungs-Compliance in der Schweiz im 4. Quartal: So bereiten Sie sich auf eine korrekte Jahresend- und Q1-Berichterstattung vor

Im vierten Quartal müssen Schweizer Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ihre Aufmerksamkeit von den routinemässigen Lohnabrechnungsabläufen hin zur Vorbereitung zentraler Jahresendpflichten und Compliance-Anforderungen verlagern.

how to prepare for accurate year-end and Q1 reporting

Während sich die Lohnadministration im 1.–3. Quartal primär auf die Lohnberechnung, Standardabzüge und die fristgerechten Sozialversicherungsbeiträge konzentriert, steht das 4. Quartal im Zeichen der Vorbereitung aller notwendigen Jahresendabstimmungen, Korrekturen und internen Audits vor den formellen Einreichungen im folgenden Jahr.

In der Schweiz, wo die Lohnabrechnungs-Compliance strikt durchgesetzt wird und Fehler oder Verzögerungen erhebliche Sanktionen nach sich ziehen können, ist ein gründlicher Abschluss im 4. Quartal unerlässlich. Er stellt sicher, dass Unternehmen korrekte Jahresenddeklarationen einreichen, schützt Mitarbeitende vor steuerlichen Schwierigkeiten und stärkt die finanzielle Integrität des Unternehmens.

Dieser Leitfaden zur Lohnabrechnungs-Compliance führt Sie durch die wichtigsten Payroll-Aufgaben im 4. Quartal, zeigt häufige Fallstricke auf und vermittelt das notwendige Wissen für eine reibungslose und gesetzeskonforme Jahresendberichterstattung.

Wichtige Payroll-Compliance-Aufgaben im 4. Quartal

Jahresendabstimmung der Sozialversicherungen und Lohnkorrekturen

Schweizer Unternehmen bezahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, UVG/KTG) auf Basis einer provisorischen jährlichen Lohnsumme. Um die Compliance sicherzustellen, müssen diese Beiträge mit den tatsächlichen Jahreslöhnen abgeglichen werden, einschliesslich Boni, des 13. Monatslohns und weiterer Lohnanpassungen am Jahresende.

Aufgaben im 4. Quartal (Vorbereitung):

  • Überprüfung sämtlicher Löhne, einschliesslich Boni und 13. Monatslohn
  • Kontrolle aller Personalmutationen wie Eintritte, Austritte und Vertragsänderungen
  • Sicherstellung korrekter Pro-rata-Berechnungen bei Teiljahresbeschäftigung
  • Prüfung notwendiger Korrekturen bei Sozialversicherungen, Pensionskasse und steuerbaren Benefits
  • Rückstellungen für noch nicht ausbezahlte Boni für eine korrekte Jahresendberichterstattung
  • Prüfung der Ferienguthaben und Rückstellung nicht bezogener, vergütungspflichtiger Ferientage
  • Prüfung der Quellensteuerdaten (Zivilstand, Wohnkanton, Tarifcodes)
  • Durchführung eines abschliessenden internen Payroll-Audits zur Validierung aller Stammdaten, Zusatzleistungen, Abzüge und Beiträge
  • Sicherstellung, dass die finalen Lohndaten der AHV/IV/EO-Meldung entsprechen

Nach der Dezember-Lohnabrechnung (Finalisierung):

Sobald der letzte Lohnlauf des Jahres abgeschlossen ist, gilt Folgendes:

  • Einreichung der definitiven AHV/IV/EO-Meldung bei der Ausgleichskasse
  • Übermittlung der jährlichen UVG/KTG-Meldungen an die Versicherer
  • Finalisierung der BVG-Anpassungen (versicherter Lohn, Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug)
  • Sicherstellung der korrekten Erfassung von Boni und 13. Monatslohn in allen Sozialversicherungs- und Steuerdokumenten sowie im Lohnausweis

Hinweis: Boni und der 13. Monatslohn gelten steuerlich und sozialversicherungstechnisch als regulärer Lohn. Nicht ausbezahlte Beträge müssen im 4. Quartal zurückgestellt werden; die finale Meldung erfolgt nach der Dezemberabrechnung im 1. Quartal.

Erstellung des obligatorischen Lohnausweises

Der Lohnausweis ist das zentrale Dokument, das jedem Mitarbeitenden ausgehändigt wird. Er fasst sämtliche Vergütungen und Abzüge des Jahres zusammen und bildet die Grundlage für die persönliche Steuererklärung.

Aufgaben im 4. Quartal (Vorbereitung):

  • Erstellung vorläufiger Lohnausweisentwürfe
  • Überprüfung aller Angaben in Ziffer 15 sowie der Bemerkungen
  • Sicherstellung der korrekten Klassifizierung aller Zusatzleistungen, Spesen und steuerbaren Leistungen

Nach der Dezember-Lohnabrechnung (Finalisierung):

  • Festlegung aller finalen Lohnbestandteile wie Boni, 13. Monatslohn und Austrittsentschädigungen
  • Ausstellung der finalen Lohnausweise an alle Mitarbeitenden
  • Elektronische Übermittlung der Lohndaten via Swissdec-konformer Software (falls vorgeschrieben)

Checkliste zu den Lohn-Compliance-Fristen

Die Vorbereitung erfolgt im 4. Quartal; die Einreichungsfristen fallen ins nächste Kalenderjahr. Werden Fristen versäumt, drohen unmittelbare finanzielle Nachteile.

Compliance-BerichtEinreichungsfristBedeutung
AHV/IV/EO – definitive Meldung (Swissdec)30. JanuarKritisch: Finaler Abgleich zwischen provisorischen und tatsächlichen Löhnen
UVG/KTG – Jahresmeldung30. JanuarHoch: Grundlage für korrekte Versicherungsprämien
LohnausweiseMitte Januar (empfohlene Praxis)Kritisch: Basis für die private Steuererklärung
Jahresabstimmung Quellensteuer31. MärzHoch: Sicherstellung der korrekten Jahresabrechnung für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende

Häufige Fehler in der Lohnabrechnungs-Compliance im 4. Quartal

Im Rahmen unserer Arbeit beobachten wir häufig, dass KMU bei der internen Jahresabschlussvorbereitung an wiederkehrenden Details scheitern:

  • Fehlerhafte Verwaltung der Ferienguthaben: Ein häufiger Fehler besteht darin, Restferien nicht korrekt zu berechnen oder zu verbuchen. Auch wenn Mitarbeitende angehalten sind, ihre gesetzlichen Ferien während des Jahres zu beziehen, müssen nicht verwendete Ferientage – je nach Vertrag – entweder übertragen oder ausbezahlt werden. Besonders bei Austritten kommt es häufig vor, dass der monetäre Wert der Restferien nicht korrekt im Dezember-Lohnlauf verbucht wird. Diese Rückstellung ist jedoch für eine korrekte buchhalterische und lohnrelevante Jahresendberichterstattung zwingend erforderlich.
  • Falsche Quellensteuerumrechnungen: Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden kommt es oft zu Fehlern, wenn Tarifänderungen aufgrund eines geänderten Zivilstands (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) oder eines Kantonswechsels nicht rechtzeitig berücksichtigt werden. Das 4. Quartal ist der ideale Zeitpunkt für ein gründliches Audit aller Quellensteuerstammdaten, um sicherzustellen, dass korrekte Tarifcodes angewendet werden und Abweichungen in der Berichterstattung zur Lohnabrechnungs-Compliance vermieden werden.
  • Nicht berücksichtigter BVG-Koordinationsabzug: Die BVG-Eintrittsschwelle sowie der Koordinationsabzug können sich jährlich ändern. Ein verbreiteter Fehler im Jahresendprozess ist es, diese Parameter nicht rechtzeitig vor dem Januar-Lohnlauf zu aktualisieren. Dies führt automatisch zu falschen Pensionskassenbeiträgen, was sowohl die Arbeitgeberpflichten als auch die Altersvorsorge der Mitarbeitenden beeinträchtigt.
  • Falsch deklarierte Zusatzleistungen und Zulagen: Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, Zusatzleistungen, Spesen oder andere steuerbare bzw. nicht steuerbare Vergütungen falsch zu klassifizieren oder gar nicht zu deklarieren. Das 4. Quartal ist der optimale Zeitpunkt, sämtliche Zusatzleistungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Schweizer Vorschriften korrekt im Lohnausweis und in den Sozialversicherungsabrechnungen erfasst werden.

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Compliance in der Lohnabrechnung ist für jedes Schweizer Unternehmen entscheidend – Fehler oder verpasste Fristen können teure Bussen auslösen, aufwendige nachträgliche Korrekturen erforderlich machen und zu unberechtigten Erhöhungen der provisorischen Sozialversicherungsbeiträge im Folgejahr führen.

Doch als Unternehmer müssen Sie diese Herausforderungen nicht allein meistern. LedgerPeek bietet umfassende Dienstleistungen zur Lohnabrechnungs-Compliance, die sämtliche Lohnabrechnungs-Pflichten Ihres Unternehmens abdecken. Unsere Experten übernehmen die vollständige monatliche Lohnverarbeitung, die Berechnung von Löhnen, Überstunden, Boni und Abzügen, die Überwachung aller Fristen sowie die Erstellung und Einreichung sämtlicher komplexer Jahresendmeldungen. Dadurch gewinnen Sie Zeit für strategische Entscheidungen, während Ihre Lohnabrechnungs-Prozesse vollumfänglich abgesichert sind.

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