LedgerPeek

Quellensteuer-Rückerstattung für Expats und Grenzgänger

  • Vollständige Abwicklung – vom ersten Dokument bis zur Rückerstattung
  • Fliessend in Englisch und Französisch
  • Transparente Preisgestaltung

Wenn Sie der Quellensteuer unterliegen, zahlen Sie höchstwahrscheinlich zu viel.

Wir helfen Ihnen, jeden Ihnen zustehenden Franken zurückzufordern.

Ob Sie in der Schweiz leben oder aus Frankreich pendeln — Ihre Einkommenssteuer wird anhand eines pauschalen Tarifs an der Quelle abgezogen. Dieser Tarif berücksichtigt Ihre tatsächliche Situation nicht — Ihre Familie, Ihre Ausgaben, Ihre finanziellen Verpflichtungen. Das Ergebnis — jeden Monat zahlen Sie mehr Steuern, als Sie gesetzlich schulden.

Unsere Spezialisten ermitteln Ihre tatsächlichen Ansprüche, berechnen die Differenz, reichen die Korrektur bei der Steuerbehörde ein und verfolgen Ihren Fall bis zur Auszahlung der Rückerstattung.

Für Inhaber von Ausweis B und L

Ihre Quellensteuer – vollständig übernommen – damit Sie nur zahlen, was Sie tatsächlich schulden

Beurteilung der Abzugsmöglichkeiten
  • Analyse Ihrer persönlichen, familiären und finanziellen Situation
  • Ermittlung aller Abzüge, die Ihr Pauschalansatz nicht abdeckt
  • Schätzung des rückforderbaren Betrags
Vergleich: Lohnt sich eine vollständige Steuererklärung gegenüber der Quellenbesteuerung?
  • Gegenüberstellung beider Optionen – Tarifkorrektur vs. nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
  • Klare Empfehlung auf Basis Ihrer tatsächlichen Zahlen
Einreichung des Korrekturantrags oder der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV)
  • Vollständige Vorbereitung des gewählten Wegs mit allen erforderlichen Belegen
  • Einreichung bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde
  • Vollständiges Follow-up: Behördenkommunikation, Prüfung des Veranlagungsentscheids, Verfolgung der Rückerstattung
Beratung anfragen
Für Grenzgänger mit Ausweis G

Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen in Frankreich?

Wir stellen sicher, dass Ihre Quellensteuer Ihrer tatsächlichen Situation entspricht.

Analyse der Abzüge im Rahmen des französisch-schweizerischen Abkommens
  • Ermittlung aller anwendbaren Abzüge für Ihre Grenzgängersituation
  • Schätzung Ihrer potenziellen Rückerstattung
Korrekturanträge bei den Schweizer Behörden
  • Vorbereitung und Einreichung Ihres Korrekturantrags
  • Vollständiges Follow-up: Behördenkommunikation, Prüfung des Veranlagungsentscheids, Verfolgung der Rückerstattung
Beratung anfragen

Der direkte Weg zu Ihrer Rückerstattung mit LedgerPeek – volle Transparenz und das bestmögliche Ergebnis

Klare Rückerstattungsschätzung vor der Beauftragung

Sie erhalten stets zuerst die Zahlen – mit einer klaren Empfehlung, welche Option für Ihre spezifische Situation am vorteilhaftesten ist.

Expertise in der Quellensteuer – für alle Falltypen

Unsere Spezialisten verfügen über umfassende Erfahrung in sämtlichen Quellensteuer-Fällen sowie den anwendbaren Abzugsregeln, Ausnahmen und Feinheiten – damit Ihre Rückerstattung alles umfasst, worauf Sie Anspruch haben.

Transparente Preisgestaltung

Der Preis für die Dienstleistung richtet sich nach Ihrer spezifischen Situation und wird von Beginn an festgelegt – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Kosten.

Der schnellste Steuerservice der Schweiz

E-Mail-Antworten noch am selben Werktag und schnelle Bearbeitung aller erforderlichen Dokumente sind garantiert. Wir stellen Zuverlässigkeit und Schnelligkeit in den Vordergrund und garantieren, dass Ihr Fall ohne Verzögerungen voranschreitet.

Unterstützung in Ihrer Sprache

Wir kommunizieren fliessend auf Englisch und Französisch – und erklären Ihre Steuersituation in klaren Worten, damit Sie stets den vollständigen Überblick über Ihren Fall haben.

Abdeckung aller 26 Kantone

Unser Team verfügt über Expertise in allen 26 Kantonen – mit präziser Anwendung der jeweils geltenden Ansätze, Regelungen und Abzugslimiten.

Andriy Chubatyuk

Steuerpartner

Steuerpartner

Fachkundige Aufsicht durch unseren Steuerpartner

Andriy leitet unsere Steuerabteilung und stellt sicher, dass jede Steuererklärung mit höchster fachlicher Sorgfalt und technischer Präzision erstellt wird. Unser Ziel ist es, zuverlässige und rechtskonforme Ergebnisse zu liefern – für Ihre vollständige Sicherheit während des gesamten Prozesses.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Steuerrückerstattung als ausländischer Arbeitnehmer oder Grenzgänger?

Unsere Experten beurteilen Ihre Situation und liefern Ihnen klare, umsetzbare Empfehlungen für Ihren nächsten Schritt.

Beratung anfragen

Häufig gestellte Fragen

Für wen ist Ihr Service zur Quellensteuer-Rückerstattung Schweiz gedacht?

Unser Service zur Quellensteuer-Rückerstattung Schweiz richtet sich an ausländische Arbeitnehmer und Grenzgänger, die an der Quelle besteuert werden und den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern möchten. Dazu gehören Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B und L sowie Inhaber einer Grenzgängerbewilligung G (Grenzgänger aus Frankreich).

Was ist die Quellensteuer Schweiz, und warum zahle ich möglicherweise zu viel?

Die Quellensteuer Schweiz — auch Steuer an der Quelle genannt — ist ein System, bei dem Ihr Arbeitgeber — oder Ihr eigenes Unternehmen, wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung B besitzen und Inhaber einer GmbH sind — die Einkommenssteuer direkt von Ihrem Gehalt abzieht, bevor Sie es erhalten. Der Abzug basiert auf einem Standardtarif, der von der kantonalen Steuerbehörde festgelegt wird und nur grundlegende Faktoren wie Ihren Zivilstand und die Anzahl Ihrer Kinder berücksichtigt.

Das Problem ist, dass diese Standardberechnung häufig Ihre tatsächliche Situation nicht widerspiegelt. Abzüge für Fahrkosten, Kinderbetreuung, Beiträge an die Säule 3a, Schuldzinsen und andere persönliche Ausgaben werden nicht automatisch berücksichtigt. Das Ergebnis ist, dass Sie möglicherweise mehr Quellensteuer zahlen, als Sie tatsächlich schulden.

Bei LedgerPeek helfen wir Ihnen, jeden Abzug zu identifizieren, auf den Sie Anspruch haben, die entsprechende Quellensteuerkorrektur bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde einzureichen und jeden Franken zurückzufordern, der Ihnen zusteht.

Was ist der Unterschied zwischen Quellensteuer und ordentlicher Besteuerung in der Schweiz?

In der Schweiz reichen die meisten Einwohner eine jährliche Steuererklärung ein und zahlen die Einkommenssteuer auf Basis ihres deklarierten Einkommens und ihrer Abzüge — dies nennt man ordentliche Besteuerung. Die Quellensteuer hingegen wird direkt von Ihrem Arbeitgeber (oder Ihrem eigenen Unternehmen) von Ihrem Gehalt abgezogen, basierend auf einem festen Tarif. Die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer betrifft in erster Linie ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L, die keine Niederlassungsbewilligung C besitzen, sowie nicht ansässige Arbeitnehmer wie Grenzgänger.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Sie bei der ordentlichen Besteuerung alle Ihre Abzüge selbst deklarieren und die Steuerbehörde den endgültigen Betrag berechnet. Bei der Quellensteuer Schweiz wird der Tarif automatisch angewendet und berücksichtigt häufig nicht Ihre vollständigen Abzugsansprüche — weshalb eine Quellensteuer-Rückerstattung möglich ist, wenn der abgezogene Betrag das übersteigt, was Sie tatsächlich schulden.

Wie weiss ich, ob ich Anspruch auf eine Quellensteuer-Rückforderung in der Schweiz habe?

Wenn Sie ein ausländischer Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L sind, oder ein Quellensteuer-Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet, und Ihr Arbeitgeber die Quellensteuer von Ihrem Gehalt abzieht, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Sie zu viel bezahlen. Sie könnten Anspruch auf eine Rückerstattung Schweizer Quellensteuer haben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Sie haben berufsbedingte Ausgaben wie Fahrkosten, die nicht in Ihrem Tarif berücksichtigt sind
  • Sie leisten Beiträge an die Säule 3a oder haben andere abzugsfähige Pensionszahlungen
  • Sie zahlen für Kinderbetreuung, haben Krankheitskosten oder Schuldzinsen
  • Ihre familiäre oder finanzielle Situation hat sich seit der Festlegung des Tarifs verändert
  • Sie verdienen weniger als CHF 120’000 und haben noch nie eine Quellensteuerkorrektur oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt

Unsere Experten prüfen Ihren spezifischen Fall während der Erstberatung und geben Ihnen eine klare Einschätzung, was Sie zurückbekommen könnten.

In welchen Kantonen bieten Sie Dienstleistungen zur Quellensteuer-Rückerstattung Schweiz an?

Unser Team verfügt über Expertise in der Bereitstellung von Dienstleistungen zur Quellensteuer-Rückerstattung in allen Schweizer Kantonen, darunter:

  • Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • Gallen
  • Thurgau
  • Tessin
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Jeder Kanton hat seine eigenen Quellensteuerregelungen, Tarifstrukturen und Behördenpraktiken — und unsere Steuerspezialisten verfügen über praktische Erfahrung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Was beinhaltet Ihr Service zur Quellensteuerkorrektur für Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B und L?

Wir bieten einen umfassenden Service zur Quellensteuer-Rückforderung in der Schweiz, der Folgendes umfasst:

  • Überprüfung Ihrer persönlichen, familiären und finanziellen Situation, um alle anspruchsberechtigten Quellensteuer-Abzüge zu identifizieren
  • Beurteilung, ob eine Quellensteuerkorrektur oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung in Ihrem Fall zu einem besseren finanziellen Ergebnis führt
  • Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde
  • Vollständige Kommunikation mit den Behörden in Ihrem Namen — einschliesslich Folgekorrespondenz, Veranlagungsprüfung und Rückerstattungsverfolgung
Was beinhaltet Ihr Service zur Quellensteuer-Rückerstattung für Grenzgänger mit G-Bewilligung?

Unser Service zur Quellensteuer-Rückerstattung für Grenzgänger in der Schweiz umfasst:

  • Identifikation aller anwendbaren Abzüge im Rahmen des französisch-schweizerischen Grenzgängerabkommens
  • Beurteilung, ob der Quasi-Ansässigenstatus auf Ihre Situation zutrifft und ob er Ihr Ergebnis verbessern würde
  • Analyse, wie Ihr spezifischer Kanton die Quellenbesteuerung auf Quellensteuer-Grenzgänger anwendet
  • Erstellung und Einreichung Ihrer Quellensteuerkorrektur bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde der Schweiz
  • Vollständige Nachverfolgung bei den Behörden — einschliesslich Korrespondenz, Veranlagungsprüfung und Rückerstattungsverfolgung
Was ist der Quasi-Ansässigenstatus, und könnte er auf mich zutreffen?

Der Quasi-Ansässigenstatus steht nicht ansässigen Arbeitnehmern und Grenzgängern zur Verfügung, die den Grossteil ihres weltweiten Einkommens in der Schweiz erzielen — in der Regel 90 % oder mehr. Wenn Sie sich qualifizieren, haben Sie Anspruch auf dieselben Abzüge wie ordentlich besteuerte Schweizer Einwohner, was Ihre Steuerlast erheblich reduzieren kann. Dieser Status ist besonders relevant für Grenzgänger, die in Kantonen wie Genf und Waadt arbeiten.

Unsere Spezialisten prüfen, ob der Quasi-Ansässigenstatus auf Ihre Situation zutrifft und ob die Beantragung zu einem besseren finanziellen Ergebnis führen würde als eine Standardkorrektur.

Welche Abzüge kann ich geltend machen, um meine Quellensteuer in der Schweiz zu reduzieren?

Die verfügbaren Abzüge hängen von Ihrem Kanton, der Art der eingereichten Korrektur und Ihren persönlichen Umständen ab, aber zu den gängigen Quellensteuer-Abzügen in der Schweiz gehören:

  • Berufsauslagen: Fahrkosten, Verpflegungsmehrkosten, Arbeitsmittel und Ausrüstung
  • Beiträge an die Vorsorge: Einzahlungen in die Säule 3a, freiwillige Einkäufe in die Säule 2
  • Versicherungsprämien: Kranken- und Unfallversicherungskosten über das obligatorische Minimum hinaus
  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für externe Kinderbetreuung
  • Schuldzinsen: Zinszahlungen auf Privatkredite oder Hypotheken
  • Aus- und Weiterbildung: Kosten für berufliche Weiterbildung, die direkt mit Ihrer aktuellen Tätigkeit zusammenhängen
  • Spenden: Beiträge an anerkannte Schweizer Wohltätigkeitsorganisationen

Wenn Sie Anspruch auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung haben oder sich für den Quasi-Ansässigenstatus qualifizieren, ist das Spektrum der verfügbaren Abzüge breiter als bei einer einfachen Quellensteuerkorrektur. Sie können somit mehr Quellensteuer-Abzüge geltend machen.

Wir prüfen Ihre spezifische Situation und beraten Sie genau, welche Abzüge in Ihrem Fall geltend gemacht werden können, damit Sie die maximale Quellensteuer-Rückforderung erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Wie viel könnte ich bei einer Schweizer Quellensteuer-Rückerstattung zurückbekommen?

Der Rückerstattungsbetrag hängt von Ihrem Gehaltsniveau, Kanton, Ihrer familiären Situation und den Abzügen ab, die Sie bisher nicht geltend gemacht haben. In vielen Fällen stellen ausländische Arbeitnehmer und Grenzgänger, die noch nie die Schweizer Quellensteuer zurückfordern liessen, fest, dass sie deutlich zu viel bezahlt haben.

Während der Erstberatung überprüfen unsere Steuerspezialisten Ihre Unterlagen, bewerten Ihre Abzugsmöglichkeiten und geben Ihnen eine klare Einschätzung des erwarteten Ergebnisses, bevor Sie sich verpflichten — damit Sie das mögliche Ergebnis kennen, bevor Sie fortfahren.

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Quellensteuerkorrektur einzuleiten?

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Ihrer Situation variieren. Wir empfehlen Ihnen, eine Beratung mit unserem Steuerexperten zu buchen, der Ihnen die genaue Liste der benötigten Dokumente zusendet, um Ihren Fall zu prüfen und Ihre Quellensteuerkorrektur einzureichen.

In welchen Sprachen kann ich eine Beratung erhalten?

Wir bieten unsere Beratungen auf Englisch und Französisch an, damit Sie Ihre Quellensteuersituation in der Sprache besprechen können, in der Sie sich am wohlsten fühlen.

Die gesamte Dokumentation und Korrespondenz mit den Behörden wird in der jeweiligen Amtssprache Ihres Kantons abgewickelt.

Wie viel kostet der Service zur Quellensteuer-Rückerstattung?

Der Preis hängt von Ihrer spezifischen Situation ab — einschliesslich der Art der benötigten Korrektur, der Komplexität Ihrer Abzüge und des betroffenen Kantons. Nach der Erstberatung erhalten Sie einen klaren Leistungsumfang und eine transparente Kostenschätzung, damit Sie genau wissen, was Sie erwartet, bevor Sie fortfahren.

Wie schnell kann ich Hilfe bei meiner Quellensteuer-Rückforderung erhalten?

Wir legen grössten Wert auf Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit bei all unseren Dienstleistungen. Sobald die Erstberatung stattgefunden hat und wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, beginnen wir umgehend mit der Analyse Ihrer Situation, der Vorbereitung Ihrer Quellensteuerkorrektur und der Einreichung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde — wobei wir Sie in jeder Phase des Prozesses auf dem Laufenden halten.

Muss ich mich selbst an die Schweizer Steuerbehörden wenden?

Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der kantonalen Steuerbehörde in Ihrem Namen. Sie werden in jeder Phase informiert, müssen die Behörden aber nicht direkt kontaktieren.

Wie stellen Sie die Vertraulichkeit meiner Steuerinformationen sicher?

Alle Ihre Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gespeichert und in voller Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verwaltet. Wir setzen strenge Sicherheitsmassnahmen ein, darunter Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Backups, sichere geschlossene Systemumgebungen und rollenbasierte Zugriffskontrollen. Keine Informationen werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an die Steuerbehörden oder Dritte weitergegeben.