
Wir helfen Ihnen, jeden Ihnen zustehenden Franken zurückzufordern.
Ob Sie in der Schweiz leben oder aus Frankreich pendeln — Ihre Einkommenssteuer wird anhand eines pauschalen Tarifs an der Quelle abgezogen. Dieser Tarif berücksichtigt Ihre tatsächliche Situation nicht — Ihre Familie, Ihre Ausgaben, Ihre finanziellen Verpflichtungen. Das Ergebnis — jeden Monat zahlen Sie mehr Steuern, als Sie gesetzlich schulden.
Unsere Spezialisten ermitteln Ihre tatsächlichen Ansprüche, berechnen die Differenz, reichen die Korrektur bei der Steuerbehörde ein und verfolgen Ihren Fall bis zur Auszahlung der Rückerstattung.
Wir stellen sicher, dass Ihre Quellensteuer Ihrer tatsächlichen Situation entspricht.
Klare Rückerstattungsschätzung vor der Beauftragung
Sie erhalten stets zuerst die Zahlen – mit einer klaren Empfehlung, welche Option für Ihre spezifische Situation am vorteilhaftesten ist.
Expertise in der Quellensteuer – für alle Falltypen
Unsere Spezialisten verfügen über umfassende Erfahrung in sämtlichen Quellensteuer-Fällen sowie den anwendbaren Abzugsregeln, Ausnahmen und Feinheiten – damit Ihre Rückerstattung alles umfasst, worauf Sie Anspruch haben.
Transparente Preisgestaltung
Der Preis für die Dienstleistung richtet sich nach Ihrer spezifischen Situation und wird von Beginn an festgelegt – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Kosten.
Der schnellste Steuerservice der Schweiz
E-Mail-Antworten noch am selben Werktag und schnelle Bearbeitung aller erforderlichen Dokumente sind garantiert. Wir stellen Zuverlässigkeit und Schnelligkeit in den Vordergrund und garantieren, dass Ihr Fall ohne Verzögerungen voranschreitet.
Unterstützung in Ihrer Sprache
Wir kommunizieren fliessend auf Englisch und Französisch – und erklären Ihre Steuersituation in klaren Worten, damit Sie stets den vollständigen Überblick über Ihren Fall haben.
Abdeckung aller 26 Kantone
Unser Team verfügt über Expertise in allen 26 Kantonen – mit präziser Anwendung der jeweils geltenden Ansätze, Regelungen und Abzugslimiten.
Andriy leitet unsere Steuerabteilung und stellt sicher, dass jede Steuererklärung mit höchster fachlicher Sorgfalt und technischer Präzision erstellt wird. Unser Ziel ist es, zuverlässige und rechtskonforme Ergebnisse zu liefern – für Ihre vollständige Sicherheit während des gesamten Prozesses.
Unsere Experten beurteilen Ihre Situation und liefern Ihnen klare, umsetzbare Empfehlungen für Ihren nächsten Schritt.
Häufig gestellte Fragen
Unser Service zur Quellensteuer-Rückerstattung Schweiz richtet sich an ausländische Arbeitnehmer und Grenzgänger, die an der Quelle besteuert werden und den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern möchten. Dazu gehören Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B und L sowie Inhaber einer Grenzgängerbewilligung G (Grenzgänger aus Frankreich).
Die Quellensteuer Schweiz — auch Steuer an der Quelle genannt — ist ein System, bei dem Ihr Arbeitgeber — oder Ihr eigenes Unternehmen, wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung B besitzen und Inhaber einer GmbH sind — die Einkommenssteuer direkt von Ihrem Gehalt abzieht, bevor Sie es erhalten. Der Abzug basiert auf einem Standardtarif, der von der kantonalen Steuerbehörde festgelegt wird und nur grundlegende Faktoren wie Ihren Zivilstand und die Anzahl Ihrer Kinder berücksichtigt.
Das Problem ist, dass diese Standardberechnung häufig Ihre tatsächliche Situation nicht widerspiegelt. Abzüge für Fahrkosten, Kinderbetreuung, Beiträge an die Säule 3a, Schuldzinsen und andere persönliche Ausgaben werden nicht automatisch berücksichtigt. Das Ergebnis ist, dass Sie möglicherweise mehr Quellensteuer zahlen, als Sie tatsächlich schulden.
Bei LedgerPeek helfen wir Ihnen, jeden Abzug zu identifizieren, auf den Sie Anspruch haben, die entsprechende Quellensteuerkorrektur bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde einzureichen und jeden Franken zurückzufordern, der Ihnen zusteht.
In der Schweiz reichen die meisten Einwohner eine jährliche Steuererklärung ein und zahlen die Einkommenssteuer auf Basis ihres deklarierten Einkommens und ihrer Abzüge — dies nennt man ordentliche Besteuerung. Die Quellensteuer hingegen wird direkt von Ihrem Arbeitgeber (oder Ihrem eigenen Unternehmen) von Ihrem Gehalt abgezogen, basierend auf einem festen Tarif. Die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer betrifft in erster Linie ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L, die keine Niederlassungsbewilligung C besitzen, sowie nicht ansässige Arbeitnehmer wie Grenzgänger.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Sie bei der ordentlichen Besteuerung alle Ihre Abzüge selbst deklarieren und die Steuerbehörde den endgültigen Betrag berechnet. Bei der Quellensteuer Schweiz wird der Tarif automatisch angewendet und berücksichtigt häufig nicht Ihre vollständigen Abzugsansprüche — weshalb eine Quellensteuer-Rückerstattung möglich ist, wenn der abgezogene Betrag das übersteigt, was Sie tatsächlich schulden.
Wenn Sie ein ausländischer Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L sind, oder ein Quellensteuer-Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet, und Ihr Arbeitgeber die Quellensteuer von Ihrem Gehalt abzieht, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Sie zu viel bezahlen. Sie könnten Anspruch auf eine Rückerstattung Schweizer Quellensteuer haben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Unsere Experten prüfen Ihren spezifischen Fall während der Erstberatung und geben Ihnen eine klare Einschätzung, was Sie zurückbekommen könnten.
Unser Team verfügt über Expertise in der Bereitstellung von Dienstleistungen zur Quellensteuer-Rückerstattung in allen Schweizer Kantonen, darunter:
Jeder Kanton hat seine eigenen Quellensteuerregelungen, Tarifstrukturen und Behördenpraktiken — und unsere Steuerspezialisten verfügen über praktische Erfahrung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.
Wir bieten einen umfassenden Service zur Quellensteuer-Rückforderung in der Schweiz, der Folgendes umfasst:
Unser Service zur Quellensteuer-Rückerstattung für Grenzgänger in der Schweiz umfasst:
Der Quasi-Ansässigenstatus steht nicht ansässigen Arbeitnehmern und Grenzgängern zur Verfügung, die den Grossteil ihres weltweiten Einkommens in der Schweiz erzielen — in der Regel 90 % oder mehr. Wenn Sie sich qualifizieren, haben Sie Anspruch auf dieselben Abzüge wie ordentlich besteuerte Schweizer Einwohner, was Ihre Steuerlast erheblich reduzieren kann. Dieser Status ist besonders relevant für Grenzgänger, die in Kantonen wie Genf und Waadt arbeiten.
Unsere Spezialisten prüfen, ob der Quasi-Ansässigenstatus auf Ihre Situation zutrifft und ob die Beantragung zu einem besseren finanziellen Ergebnis führen würde als eine Standardkorrektur.
Die verfügbaren Abzüge hängen von Ihrem Kanton, der Art der eingereichten Korrektur und Ihren persönlichen Umständen ab, aber zu den gängigen Quellensteuer-Abzügen in der Schweiz gehören:
Wenn Sie Anspruch auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung haben oder sich für den Quasi-Ansässigenstatus qualifizieren, ist das Spektrum der verfügbaren Abzüge breiter als bei einer einfachen Quellensteuerkorrektur. Sie können somit mehr Quellensteuer-Abzüge geltend machen.
Wir prüfen Ihre spezifische Situation und beraten Sie genau, welche Abzüge in Ihrem Fall geltend gemacht werden können, damit Sie die maximale Quellensteuer-Rückforderung erhalten, auf die Sie Anspruch haben.
Der Rückerstattungsbetrag hängt von Ihrem Gehaltsniveau, Kanton, Ihrer familiären Situation und den Abzügen ab, die Sie bisher nicht geltend gemacht haben. In vielen Fällen stellen ausländische Arbeitnehmer und Grenzgänger, die noch nie die Schweizer Quellensteuer zurückfordern liessen, fest, dass sie deutlich zu viel bezahlt haben.
Während der Erstberatung überprüfen unsere Steuerspezialisten Ihre Unterlagen, bewerten Ihre Abzugsmöglichkeiten und geben Ihnen eine klare Einschätzung des erwarteten Ergebnisses, bevor Sie sich verpflichten — damit Sie das mögliche Ergebnis kennen, bevor Sie fortfahren.
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Ihrer Situation variieren. Wir empfehlen Ihnen, eine Beratung mit unserem Steuerexperten zu buchen, der Ihnen die genaue Liste der benötigten Dokumente zusendet, um Ihren Fall zu prüfen und Ihre Quellensteuerkorrektur einzureichen.
Wir bieten unsere Beratungen auf Englisch und Französisch an, damit Sie Ihre Quellensteuersituation in der Sprache besprechen können, in der Sie sich am wohlsten fühlen.
Die gesamte Dokumentation und Korrespondenz mit den Behörden wird in der jeweiligen Amtssprache Ihres Kantons abgewickelt.
Der Preis hängt von Ihrer spezifischen Situation ab — einschliesslich der Art der benötigten Korrektur, der Komplexität Ihrer Abzüge und des betroffenen Kantons. Nach der Erstberatung erhalten Sie einen klaren Leistungsumfang und eine transparente Kostenschätzung, damit Sie genau wissen, was Sie erwartet, bevor Sie fortfahren.
Wir legen grössten Wert auf Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit bei all unseren Dienstleistungen. Sobald die Erstberatung stattgefunden hat und wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, beginnen wir umgehend mit der Analyse Ihrer Situation, der Vorbereitung Ihrer Quellensteuerkorrektur und der Einreichung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde — wobei wir Sie in jeder Phase des Prozesses auf dem Laufenden halten.
Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der kantonalen Steuerbehörde in Ihrem Namen. Sie werden in jeder Phase informiert, müssen die Behörden aber nicht direkt kontaktieren.
Alle Ihre Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gespeichert und in voller Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verwaltet. Wir setzen strenge Sicherheitsmassnahmen ein, darunter Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Backups, sichere geschlossene Systemumgebungen und rollenbasierte Zugriffskontrollen. Keine Informationen werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an die Steuerbehörden oder Dritte weitergegeben.