Firmengründung in der Schweiz als Ausländer: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden für europäische Unternehmer
Jahr für Jahr zieht die Schweiz Unternehmer aus aller Welt an. Laut dem aktuellen Bericht des IFJ Institut für Jungunternehmen AG wurden im Jahr 2025 fast 37,5 % der neu registrierten Unternehmen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gegründet.
Dies zeigt deutlich, dass die Schweiz internationalen Unternehmensgründern offensteht. Für viele europäische Unternehmer ist die Grundvoraussetzung für die Unternehmensgründung leichter zu erfüllen, als sie zunächst denken. Die Schweiz punktet nicht nur mit einer stabilen Wirtschaft, sondern auch mit einem unternehmensfreundlichen Rechtssystem, niedrigen Unternehmenssteuern in vielen Kantonen und einer hervorragenden Infrastruktur.
Wenn Sie Bürger eines EU- oder EFTA-Landes sind und ein Schweizer Unternehmen gründen möchten, führt Sie dieser Leitfaden durch Ihre Möglichkeiten, Anforderungen und praktischen Schritte – egal, ob Sie Ihr Unternehmen aus dem Ausland führen oder in die Schweiz ziehen möchten.
So können Sie ein Unternehmen in der Schweiz gründen
Als europäischer Unternehmer haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen:
- Unternehmen aus dem Heimatland führen – Zum Beispiel die Geschäftstätigkeit von Deutschland aus steuern, während das Unternehmen in der Schweiz registriert ist. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie zunächst die Schweiz nur als Geschäftsbasis nutzen möchten, ohne sofort umzuziehen.
- Umzug in die Schweiz – Erhalt eines Ausweises B für Selbstständige und lokale Führung des Unternehmens. Dies eignet sich besonders, wenn Sie ein physisches Geschäft, ein Büro oder Mitarbeiter in der Schweiz beschäftigen möchten.
Beide Szenarien haben ihre Vorteile und spezifischen Anforderungen. Vergleichen wir sie anhand wichtiger Kriterien der Unternehmensgründung, um die für Sie passende Option zu finden:
| Aspekt | Szenario 1: Von Heimatland aus führen | Szenario 2: Umzug in die Schweiz |
| Wohnsitz in der Schweiz erforderlich? | Nein | Ja |
| Aufenthaltsbewilligung erforderlich? | Nein | Ausweis B für selbständige Erwerbstätigkeit |
| Kann man 100 % Eigentümer sein? | Ja | Ja |
| Schweizer Geschäftsführer erforderlich? | Ja, lokal bestellt | Nach Erhalt des Ausweises B und offiziellen Wohnsitz in CH nicht erforderlich |
| Geschäftssitz erforderlich | Schweizer Domiziladresse (virtuelles Büro je nach Kanton möglich) | Schweizer Adresse (meist Geschäftsadresse erforderlich) |
| Geeignet für Online-Geschäft? | Sehr geeignet | Geeignet |
| Geeignet für physisches Geschäft? | Möglich, aber weniger praktisch | Sehr geeignet |
| Mitarbeiter einstellen | Ja, erfordert jedoch mehr Koordination | Ja, unkompliziert |
| Besteuerung | Gesellschaft in der Schweiz besteuert; persönliche Steuern meist im Heimatland (abhängig von Wohnsitzregeln) | Gesellschaft und persönliche Steuern in der Schweiz |
| Bankkonto | Schweizer Geschäftskonto erforderlich (auch Kapitaleinzahlungskonto bei Gründung) | Schweizer Geschäftskonto erforderlich |
| Notartermin | Erforderlich; kann durch Dienstleister vertreten werden | Erforderlich; meist persönliche Anwesenheit |
| Bewilligungen/Lizenzen | Nur branchenspezifisch | Branchenspezifisch + lokale Bewilligungen bei physischem Standort |
| Typische Anwendungsfälle | Online-Geschäfte, Beratung, E-Commerce, Holdinggesellschaften | Start-ups, lokale Shops, Cafés, Servicebüros |
Die Entscheidung, ob Sie in die Schweiz ziehen und einen Ausweis B beantragen oder Ihr Unternehmen aus dem Ausland führen, hängt stark von Ihrem Geschäftsmodell ab. Für Online- und E-Commerce-Unternehmen ist die Fernführung oft ausreichend. Für physische Geschäfte, Cafés oder Büros lohnt sich ein Umzug.
Ausweis B – Voraussetzungen und wichtige Hinweise
Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen vor Ort zu führen, benötigen Sie einen Ausweis B für selbständige Erwerbstätigkeit. Dieser Ausweis ermöglicht es Ihnen, in der Schweiz zu wohnen und Ihre Firma offiziell zu betreiben.
Folgende Unterlagen und Nachweise sind erforderlich:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Wohnsitznachweis in der Schweiz – beispielsweise Mietvertrag oder offizieller Adressnachweis
- Unternehmensunterlagen oder Nachweis über Vorbereitungen zur Registrierung
- Businessplan – Behörden prüfen, ob Ihre Geschäftsidee tragfähig, realistisch und nachhaltig ist
- Nachweis finanzieller Tragfähigkeit – Belege, dass Ihre Tätigkeit Ihre Lebenshaltungskosten decken kann
- Persönliche Hintergrundinformationen – Lebenslauf, berufliche Qualifikationen, Erfahrungen
Alle Unterlagen müssen beim kantonalen Migrationsamt eingereicht werden, in dem Sie wohnen möchten. Die Behörden erwarten in der Regel, dass das Unternehmen bereits vorbereitet ist und können Verträge, Absichtserklärungen oder andere wirtschaftliche Nachweise verlangen.
Typische Ablehnungsgründe für den Ausweis B:
- Straf- oder Sicherheitsbedenken
- Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen
- Unklare oder nicht tragfähige Geschäftstätigkeit
- Unzureichende finanzielle Tragfähigkeit
- Unvollständiger oder schlecht vorbereiteter Businessplan
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Ablauf der Unternehmensgründung
Der Ablauf der Unternehmensgründung hängt davon ab, ob Sie Ihr Unternehmen vor Ort führen oder aus dem Ausland steuern. Grundsätzlich umfasst der Prozess folgende Schritte:
Unternehmensunterlagen vorbereiten
Benötigt werden:
- Statuten / Gesellschaftsvertrag
- Nachweis des Kapitals (falls erforderlich)
- Persönliche Identifikation (Reisepass + Ausweis B bei Umzug)
Bei Fernführung: Ein Schweizer Geschäftsführer kann die Unterlagen per Vollmacht einreichen.
Notartermin
Bei bestimmten Rechtsformen ist die notarielle Beurkundung der Statuten und der Eintragung im Handelsregister obligatorisch.
Bei Fernführung: Der Schweizer Geschäftsführer kann Sie beim Notar vertreten.
Eintragung ins Handelsregister
Die offizielle Eintragung verleiht Ihrem Unternehmen Rechtsstatus und schützt Ihren Firmennamen.
Bei Fernführung: Ein Schweizer Geschäftsführer kann die Unterlagen einreichen.
Geschäftskonto eröffnen
Ein Schweizer Geschäftskonto ist notwendig, um Zahlungen von Kunden zu empfangen, Ausgaben zu verwalten und Steuern zu zahlen.
Hinweis: Die Bank verlangt in der Regel, dass die wirtschaftlich Berechtigten die Identifikation selbst durchführen; ein Vertreter kann dies nicht allein erledigen.
Anmeldung bei Steuern und Sozialabgaben
- Anmeldung bei der kantonalen Steuerbehörde
- Mehrwertsteueranmeldung ab CHF 100’000 Umsatz weltweit
- Sozialversicherungsanmeldung bei Einstellung von Mitarbeitern oder eigener Gehaltszahlung
Bei Fernführung: Ihr Schweizer Geschäftsführer kann Einreichungen und Compliance erledigen.
Branchenspezifische Bewilligungen
Je nach Geschäftsmodell können Bewilligungen für Lebensmittel, Finanzwesen, Import/Export oder andere Tätigkeiten erforderlich sein.
Bei Fernführung: Der Schweizer Geschäftsführer übernimmt den Prozess.
Geschäftstätigkeit aufnehmen
Sobald Registrierung, Bewilligungen und Bankkonto bereit sind, können Sie:
- Mitarbeiter einstellen
- Verträge unterschreiben
- Rechnungen stellen
- Vollständig in der Schweiz operieren
Bei Fernführung: Das operative Geschäft kann aus dem Ausland geführt werden, während Ihr Schweizer Geschäftsführer die offizielle Vertretung übernimmt.
Online- vs. physische Unternehmen in der Schweiz
Rechtlich sind die Schritte weitgehend identisch, praktisch gibt es jedoch Unterschiede. Dies ist besonders relevant, wenn Sie bei der Unternehmensgründung etwas beachten möchten.
| Aspekt | Online-Unternehmen | Physisches Unternehmen |
| Schweizer Adresse | Schweizer Domiziladresse, oft virtuell möglich | Physischer Standort; Einhaltung der Zonenvorschriften erforderlich |
| Notartermin | Nur für bestimmte Rechtsformen | Nur für bestimmte Rechtsformen |
| Schweizer Geschäftsführer | Erforderlich bei Auslandssitz des Eigentümers | Erforderlich bei Auslandssitz des Eigentümers |
| Bewilligungen/Lizenzen | Minimal; branchenspezifisch | Umfangreicher; Gesundheits-, Sicherheits-, Bau- und Zonenvorschriften |
| Tagesgeschäft | Fernführbar | Meist lokale Präsenz erforderlich |
| Management aus dem Ausland | Sehr gut möglich | Herausfordernd; lokaler Manager oder Umzug nötig |
| Kosten | Allgemein niedriger | Höher |
| Eignung für Fernführung | Sehr geeignet | Weniger geeignet |
Dieser Vergleich zeigt, dass Online-Geschäfte leichter aus der Ferne geführt werden können, während physische Betriebe praktischer bei einem Umzug sind.
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