LedgerPeek
Nov 25, 2025 10 Min. Lesezeit Buchhaltung

Verpassen Sie Q4 nicht: Ihr dringender Leitfaden zu den Schweizer MWST-Einreichungs- und Zahlungsfristen

Die Uhr tickt für Ihre letzte MWST-Abrechnung des Geschäftsjahres.

Leitfaden zu den Schweizer Mehrwertsteueranmeldungs- und Zahlungsfristen

Für Tausende Schweizer kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Gründer und Finanzverantwortliche rückt das wichtigste Datum im Compliance-Kalender näher: am 28. Februar 2026.
Dies ist die verbindliche Frist für die Vorbereitung, Einreichung und Bezahlung Ihrer MWST-Abrechnung für das 4. Quartal (Q4) für den Zeitraum Oktober, November und Dezember 2025.

Ein Versäumnis zieht sofortige Konsequenzen nach sich: Verzugszinsen, behördliche Mahnungen und das Risiko einer Prüfung.

Dieser umfassende Leitfaden zu den Schweizer Anforderungen an die Mehrwertsteuererklärung hilft Unternehmen dabei, den MWST-Prozess für Q4 sicher und fehlerfrei zu bewältigen.

Die Q4-MWST-Frist in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen

Der zentrale Fokus für alle Schweizer Unternehmen ist derzeit die Frist am 28. Februar 2026.
Dieses Datum gilt sowohl für die Einreichung der offiziellen MWST-Abrechnung (Formular 105 oder 106) als auch für die Bezahlung allfälliger Steuerschulden.

Wer muss in der Schweiz MWST einreichen?

Sie müssen eine MWST-Abrechnung einreichen, wenn Ihr Unternehmen für die Schweizer MWST registriert ist. Dies ist in der Regel obligatorisch, wenn:

  • Ihr Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG usw.) – einen weltweiten Jahresumsatz aus steuerbaren Lieferungen oder Dienstleistungen von über CHF 100’000 erzielt.
  • Für gemeinnützige, wohltätige oder ehrenamtlich geführte Organisationen liegt die Schwelle bei CHF 150’000.
  • Für öffentliche Institutionen beträgt sie CHF 250’000.

Liegt Ihr Umsatz darunter, können Sie sich freiwillig registrieren; jedoch sind Sie nach der Registrierung zur vierteljährlichen oder halbjährlichen Einreichung verpflichtet.

Wichtige Daten und Unterlagen, die Sie vorbereiten müssen

Bevor Sie mit der Einreichung beginnen, stellen Sie sicher, dass Sie alle endgültigen Finanzunterlagen für Q4 2025 (1. Oktober – 31. Dezember) vollständig vorliegen haben:

  • Verkaufsbuch: Gesamtumsatz des Quartals, aufgeschlüsselt nach Schweizer MWST-Sätzen (8.1 %, 3.8 %, 2.6 % und 0 %).
  • Einkaufsbuch: Detaillierte Aufzeichnungen aller Geschäftsausgaben, inklusive der bezahlten MWST (Vorsteuer) auf inländischen Einkäufen.
  • Import-/Exportdokumentation: Nachweise für grenzüberschreitende Transaktionen, einschliesslich Zollanmeldungen und Einfuhrsteuerbelege.
  • Korrekturen und Anpassungen: Aufzeichnungen über eventuelle Anpassungen aus früheren Perioden, die für die Q4-Abrechnung relevant sind.

Stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen an die Mehrwertsteuererklärung frühzeitig geprüft werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorbereitung Ihrer Q4-MWST-Einreichung

Die Einreichung Ihrer Schweizer MWST-Deklaration muss kein verwirrender Last-Minute-Stress sein.
Mit diesem strukturierten 6-Schritte-Prozess stellen Sie Genauigkeit sicher und erreichen die Frist mit Leichtigkeit.

Schritt 1: Finanzunterlagen für Q4 sammeln und abstimmen

Finalisieren Sie die Buchhaltung für Oktober, November und Dezember.
 Stellen Sie sicher, dass alle Verkaufsrechnungen ausgestellt und alle Belege korrekt verbucht wurden.

Schritt 2: Gesamtumsatz und Schwellenwerte überprüfen

Auch wenn Sie nur ein Quartal einreichen, ist dies ein wichtiger Moment zur Überprüfung des Jahresumsatzes.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Umsätze korrekt nach MWST-Sätzen zugeordnet haben, inklusive Umsätze mit 0 % (z. B. bestimmte Exporte).

Schritt 3: Umsätze erfassen und die geschuldete MWST (Umsatzsteuer) berechnen

Berechnen Sie die gesamte MWST, die der ESTV geschuldet ist (Umsatzsteuer):

  • Normalsatz (8.1 %): Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Reduzierter Satz (2.6 %): Gilt für lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel, Bücher und Arzneimittel.
  • Sondersatz Beherbergung (3.8 %): Gilt für Übernachtungsleistungen.

Schritt 4: Ausgaben erfassen und die abzugsfähige Vorsteuer berechnen

Berechnen Sie nun die MWST, die Sie zurückfordern können (Vorsteuer).
Dies ist die MWST auf geschäftlichen Ausgaben, sofern diese für steuerbare Umsätze verwendet wurden.

Schritt 5: Grenzüberschreitende Transaktionen und Bezugssteuer prüfen

  • Importe: Stellen Sie sicher, dass die Einfuhrsteuer erfasst und als Vorsteuer geltend gemacht wurde.
  • Dienstleistungen aus dem Ausland: Prüfen Sie die Bezugssteuer (Reverse Charge), die korrekt deklariert und gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden muss.

Schritt 6: Endabstimmung und Einreichung über das ESTV-Portal

Führen Sie die Schlussabstimmung durch:

Umsatzsteuer (geschuldet) – Vorsteuer (abzugsfähig) = Netto-Steuerschuld / Rückerstattung

Reichen Sie das Formular elektronisch über das offizielle ESTV-Portal ein.
 Denken Sie daran: Die Zahlung ist ebenfalls bis zum 28. Februar 2026 fällig.

Häufige Fehler, die zu abgelehnten MWST-Abrechnungen führen

Diese Fehler treten häufig auf, sind aber vollständig vermeidbar:

  • Falscher Steuersatz: Der häufigste Fehler. Die Anwendung des Normalsatzes (8.1 %) auf Artikel mit reduziertem Satz (2.6 %) oder umgekehrt führt sofort zu Abweichungen.
  • Fehlende Import-/Export-MWST: Versäumnis der Deklaration oder des Vorsteuerabzugs bei Einfuhren sowie fehlender Nachweis von steuerbefreiten Exporten.
  • Falsche Rundung: Die ESTV verlangt spezifische Rundungsregeln; schon kleine Abweichungen können zu Validierungsfehlern führen.
  • Vergessene Quartalsanpassungen: z. B. Privatanteile oder Forderungsbereinigungen.
  • Fehlerhafte Vorsteuerabzüge: Vorsteuer aus nicht abzugsfähigen Ausgaben oder ohne gültige MWST-konforme Belege.

Was passiert, wenn Sie die Q4-MWST-Frist verpassen?

Die Frist am 28. Februar 2026 ist nicht verhandelbar.
Die ESTV reagiert schnell mit Konsequenzen:

  • Verzugszinsen: Werden sofort erhoben (derzeit 4.75 % p. a., Änderungen vorbehalten) – berechnet ab dem 1. März 2026.
  • Administrative Mahnungen: Ausbleibende Einreichungen führen zu eskalierenden behördlichen Mahnungen.
  • Bussen und mögliche Prüfungen: Wiederholte Verstösse oder grobe Fehler können zu Strafen oder im schlimmsten Fall zu einer MWST-Prüfung führen.

Wenn Sie wissen, dass Sie zu spät sein werden, kontaktieren Sie umgehend die ESTV, um eine kurze Fristverlängerung zu beantragen.
Diese wird jedoch fallweise gewährt und hebt die Verzugszinsen nicht auf.

Sicher einreichen und Strafen vermeiden

Die Q4-MWST-Frist ist mehr als ein administratives Datum – sie ist ein wichtiger Compliance-Punkt.

Die Fristen für die Mehrwertsteuererklärung sind strikt, und für das vierte Quartal gilt der 28. Februar 2026 als endgültige Einreichungs- und Zahlungsfrist.

LedgerPeek unterstützt Sie bei einer fristgerechten, korrekten Einreichung.

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – vermeiden Sie Strafen und Prüfungen.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Q4-MWST korrekt und pünktlich eingereicht wird – vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem LedgerPeek-Spezialisten.